Kinder und Jugendliche, die weglaufen, müssen in vielen Fällen als ernsthaft selbstmordgefährdet angesehen werden. Aber nicht so, dass sie Selbstmord machen, wenn sie wieder nach Hause müssten, sondern sie bewahren den Selbstmord als letzte Möglichkeit.

In der Regel haben das Kinder und Jugendliche mit sich selbst schon so abgemacht. Noch bevor sie weglaufen.


Drohen Sie Ihrem Kind nicht mit einem Heim oder der Anstalt, wenn Sie sich gegen seine Fluchtgedanken zur Wehr setzen. Die Drohung beeindruckt zwar, was zeigt, dass es eigentlich gerne zu Hause wäre. Mit der Zeit überwindet es die Angst vor der Drohung und wird so immer mehr gefährdet zu flüchten.

Kinder und Jugendliche, die schon Fluchterfahrung haben, entwickeln eine starke Subjektivität. Das hat zur Konsequenz, dass sie immer mehr Geheimnisse vor den Eltern haben, ihnen immer weniger von sich erzählen. Die Eltern beklagen das mit der Feststellung "wir kommen nicht mehr an das Kind heran".

Ist das Kind zum ersten Mal ausgerissen und wird wieder nach Hause gebracht, so sollten die Eltern mit dem Kind einen "nonverbalen Vertrag" abschliessen. Dem Kind wird erklärt: "Hier in der Stube steht ein Blumentopf (Beispiel). Wenn du dich über uns ärgerst oder wir dir auf die Nerven gehen, nimmst du den Blumentopf und stellst ihn an einen anderen Ort. Nun wissen wir, das du Ruhe willst. Wir werden uns sofort danach richten und Ruhe geben."

Dasselbe machen die Eltern wenn sie sich vom Kind genervt fühlen. In der Praxis hat sich gezeigt dass die Kinder wenig vom Blumentopf Gebrauch machen, wenn sie sehen dass es funktioniert. Das ebnet den Weg mit dem Ziel, dass mit der Zeit mehr über belastende Themen gesprochen werden kann. Das Kind könnte den Blumentopf herumschieben, tut es aber nicht planlos weil es sich sicherer fühlt. Man sagt dem auch: Das Kind konditioniert sich am Blumentopf. Übrigens tun das auch die Eltern.

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