Polizei: Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von Zuhause oder aus einem Heim ausreisst, so können die Eltern, oder das Heim (wobei Heime immer eine Abgangsmeldung  - so heisst dass bei Kinder und Jugendlichen die aus einem Heim Ausgerissen sind - machen müssen) den Ausreisser bei der Polizei melden. Die Polizei gibt dann eine "Fahndung" heraus.

Das heisst, die Eltern oder das Heim geben der Polizei ein Foto des Kindes. Dieses Foto wird allen Polizeistationen in der Umgebung in der das Kind vermutet wird, zugestellt. Die Polizei fährt mit dem Polizei-Auto herum und schaut ob sie das Kind oder den Jugendlichen Ausreisser sehen. Meistens fahren sie an Bahnhöfen und an Plätzen vorbei wo sich die Jugendlichen in der Regel treffen.

● Sorgentelefon für Kinder ● 0800 55 42 10 ● www.sorgentelefon.ch ●
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