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Werde durch die Klasse ausgelacht

Folgendes oder Ähnliches ist passiert: Deine Lehrerin oder dein Lehrer verteilte die Noten der letzten Prüfung. Als du an der Reihe warst und die Noten bekamst, machte die Lehrerin oder der Lehrer eine Bemerkung, dass die ganze Klasse zu lachen begann.

Du bekamst einen roten Kopf und begannst dich zu schämen. Am liebsten wärst du jetzt im Boden versunken. So etwas nennt man Blossstellung vor der Klasse und Ausgelacht- werden von der Klasse. Das darf die Lehrerin oder der Lehrer nicht.

Wenn die Klasse zu lachen beginnt, weil die Lehrerin oder der Lehrer sich über einen Schüler lustig machte, müsste die Lehrerin oder der Lehrer die Klasse sofort zurechtweisen und das Auslachen verbieten. Gleichzeitig müsste er sich bei der Schülerin oder dem Schüler entschuldigen. Die Lehrerin oder der Lehrer müsste dir sagen: "Entschuldigung, das war nicht so gemeint!"

Wenn die Lehrerin oder der Lehrer das nicht macht, musst du dich wehren! Die Lehrerin oder der Lehrer darf dich vor den Schülern nicht blossstellen. Sie oder er muss mit dir alleine ein Gespräch führen. Verlange so ein Gespräch! Als Schülerin oder als Schüler hast du das Recht auf eine Entschuldigung. Dabei ist es egal, ob die Lehrerin oder der Lehrer das Auslachen absichtlich oder unabsichtlich veranlasst hat.

Wenn die Lehrerin oder der Lehrer mit dir nicht reden will, rufe das Sorgentelefon an! 0800 55 42 10 (Gratisnummer: Gilt nur für die Schweiz) Es wird dann mit dem Lehrer oder der Lehrerin reden. Alles Gute!

 
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