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Beratungsseite für Eltern |
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Ernst nehmen: Acht von 10 Menschen die sich getötet haben, kündigten ihren Selbstmord an. 85% die einen misslungenen Selbstmordversuch hinter sich hatten, versuchten es später wieder. Davon verlief bei 10% der Versuch tödlich.
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Ein urteilsfähiges, unmündiges Kind, das Zuhause ausgerissen ist, eine Altersangabe kennt das Gesetz nicht, kann von einem Anwalt verlangen, dass er dessen momentanen Aufenthaltsort, weder der Vormundschaftsbehörde, noch den Eltern mitteilt. (Tagesanzeiger vom 10. Februar 1983)
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Das Weglaufen von Kindern und Jugendlichen. Ratschlag für Eltern: |
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Kinder und Jugendliche die Weglaufen gelten immer als selbstmordgefährdet. Aber nicht so dass sie Selbstmord machen wenn sie wieder nach Hause müssten, sondern sie bewahren den Selbstmord als letzte Möglichkeit. In der Regel haben das Kinder und Jugendlich mit sich selbst schon so abgemachte. Noch bevor sie weggelaufen.
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