Hilfeleistung
Misshandlung
Beweissicherung bei Kindesmisshandlung | Beweissicherung bei Kindesmisshandlung |
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Die Beweissicherung, dass Kindesmisshandlung stattgefunden hat, ist das A und O einer jeder erfolgreichen Misshandlungsmeldung bei den Behörden. Nach der Misshandlungsmeldung ist die Behörde mit der Verdachtsfamilie und den betroffenen Kindern alleine. Dabei ist sie oft Willküren der Verdachtsfamilie ausgesetzt. In der Schweiz ist es politisch so gelöst, dass die Behördenmitglieder selten Fachpersonen in Sachen Misshandlung sind.
Von Aussen hat man dann schnell den Eindruck es geht nichts. Wenn die Behörde auftaucht kann sie nur noch mit Hilfe von Fachkräften Beweise sichern. Wenn Melder Beweise bringen sind es oftmals solche die nur gesichert werden können, solange die betroffene Familie nicht weiss das sie wegen Kindesmisshandlung in Verdacht steht. Ansonsten verbieten sie es den Kindern sofort nur ein Sterbenswörtchen von den Problemen aus ihrer Familie anderen Leute zu erzählen. Die Hilfe für das Kind wird dann schwierig und der Kinderschutz wird zur Farce. |