Spenden | Spenden für das Sorgentelefon |
|
Gemäss Verfügung vom 5. Oktober 2006 der Steuerverwaltung des Kantons Bern ist die Sorgentelefon für Kinder GmbH wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit. Beiträge an unsere Institution können somit von unseren Spendern steuerlich geltend gemacht werden. Das Sorgentelefon für Kinder ist zu 100 Prozent auf private Spenden angewiesen Das Sorgentelefon will keine Subventionen. Weder vom Bund noch von den Kantonen. Nur so kann es seine Unabhängigkeit bewahren und den Kindern helfen. Wenn es Subventionen beziehen würde, wäre das Sorgentelefon voll im öffentlichen Fürsorgesystem eingebettet. Es wäre zwar frei bei der telefonischen Kinderberatung, doch wäre ihm jeder weitere Einsatz zugunsten eines Kindes untersagt. Das heisst: Haben wir ein Kind an die Fürsorge verwiesen, und diese tut nicht das, was sie unseres Erachtens tun sollte, so darf das Sorgentelefon nicht im Namen des Kindes Beschwerde führen ohne zu riskieren, dass ihm die Subventionen gestrichen würden. Wenn Sie dem Sorgentelefon eine Spende überweisen, bekommen Sie alle zwei Jahre den aktuellen Jahresbericht zugestellt.
Sie können einen neutralen Einzahlungsschein so ausfüllen wie der abgebildete Einzahlungsschein vom Sorgentelefon, oder Sie können uns ein Email zukommen lassen, worin Sie um die Zustellung eines Einzahlungsscheines bitten. Herzlichen Dank! |